Alles auf einen Blick
(ab 2012, 2010-2012, bis 2009)
Grundlagenvorlesungen
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Grundkurs
Mathematik |
3V+3Ü |
6 |
| Explorative Datenanalyse |
1V+1Ü |
3 |
| Einführung
in die BWL |
3V+1Ü |
5 |
| Einführung
in die VWL |
3V+1Ü |
5 |
BWL-Vorlesungen
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Betriebliches
Rechnungswesen |
2V+1Ü |
4 |
| Marketing |
2V+1Ü |
5 |
| Entscheidungstheorie, Wahrscheinlichkeit & Risiko |
2V+1Ü |
4 |
| Aktivitätsanalyse und Kostenbewertung |
2V+1Ü |
5 |
| Investition und Finanzierung |
2V+1Ü |
5 |
| Organisation und Personal |
2V+1Ü |
5 |
Recht und Steuern
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht |
2V |
3 |
| Bürgerliches Recht |
3V+1Ü |
6 |
| Steuerrecht und Steuerwirkung |
2V+1Ü |
5 |
| Rechnungslegung und Publizität |
2V |
5 |
VWL-Vorlesungen
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Ökonomie staatlichen Handelns |
2V+1Ü |
4 |
| Mikroökonomie |
4V+2Ü |
8 |
| Makroökonomik |
4V+2Ü |
8 |
| Internationale Wirtschaft |
3V+1Ü |
6 |
| Angewandte Spieltheorie |
2V+1Ü |
4 |
Vertiefungsstudium
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Wahlpflicht Spezielle BWL I (E-Business) |
2V+1Ü |
4 |
| Wahlpflicht Spezielle BWL II (Kommunikationsmangement) |
2V+1Ü |
5 |
| Wahlpflicht BWL I (Unternehmensbewertung) |
2V+1Ü |
6 |
| Wahlpflicht BWL II (Einkommensbesteuerung) |
2V+1Ü |
6 |
Praxisseminare/Abschlussarbeit
| Veranstaltung |
SWS |
ECTS |
| Wissenschaftliches Arbeiten (Academic Skills) |
|
5 |
| Praxisseminar I |
|
12 |
| Praxisseminar II |
|
12 |
| Praxisseminar III |
|
12 |
| Praxisseminar IV |
|
15 |
| Bachelor Abschlussarbeit |
|
12 |
| |
Zertifikatkurs I |
 |
| |
Zertifikatkurs II |
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| |
Zertifikatkurs III |
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| |
Praxisseminare |
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Vorlesungen außerhalb der Zertifikatkurse |
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Bachelorarbeit |
Studiendauer und Workload
Im für Berufstätige vorgesehenen Teilzeitmodus beträgt die Regelstudienzeit 8 Semester. In dieser Zeit sind 180 ECTS-Punkte (Kreditpunkte) zu erwerben. Laut den Vorgaben des Akkreditierungsrates ist die Arbeitsbelastung (Workload) für jeden Kreditpunkt mit 25 Stunden anzusetzen. 50 der 180 ECTS werden in vier sogenannten Praxisseminaren erworben. In diesen Seminaren werden Fälle behandelt, die die Studierenden aus ihrer beruflichen Praxis mitbringen. Aus diesem Grund findet der größere Teil der Arbeit im Beruf statt, so dass sich die Workload zu zwei Drittel in das berufliche Umfeld verlagert werden kann. Lediglich das verbleibende Drittel ist auf das Studium anzurechnen. Das vierte Praxisseminar dient dazu, Praxisleistungen anzuerkennen, d.h. in diesem Praxisseminar legen die Studierenden dar, welche Erfahrungen Sie in der Praxis gesammelt haben, welche Kompetenzen sie durch das Studium für ihre praktische Tätigkeit erworben haben und wie sich Praxis und Studium gegenseitig ergänzten. Da in diesem Modul kein neuer Stoff vermittelt wird, sondern ausschließlich die praktischen Erfahrungen ausgewertet werden, kann die gesamte Workload dem beruflichen Umfeld zugerechnet werden. Insgesamt beträgt die Workload damit 3.525 Stunden oder 881 Stunden pro Jahr. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit für das Studium von 18 Std. (3 Std./Tag bei 6 Tagen die Woche) und 46 Arbeitswochen stehen 828 Stunden pro Jahr zur Verfügung. Sollten Studierende also entsprechend dieser Richtwerte studieren, würde dies dazu führen, dass die Bachelorarbeit erst nach Abschluss des 8. Semesters angefertigt werden kann. In der Regelstudienzeit kann nach diesen Vorgaben studiert werden, wenn die Wochenarbeitszeit um ca. eine Stunde reduziert wird.
Studiendauerverkürzung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das Studium in sechs Semestern zu absolvieren. Allerdings bedeutet dies möglich ist, entsprechend der oben erläuterten Richtwerte, wenn die wöchentliche Arbeitszeit um einen Arbeitstag reduziert wird.
Unterbrechung des Studiums, Abbruch des Studiums, Bestandsschutz
Die Studierenden der Studiengangs „Bachelor of Business Administration“ sind an der Otto-von-Guericke-Universität eingeschrieben. Damit gelten für sie alle Rechtsvorschriften, die auch bei nicht berufsbegleitenden Studiengängen zur Anwendung kommen. Dies bedeutet beispielsweise:
Eine Unterbrechung des Studiums ist möglich, muss aber bei der Universität in Form eine Urlaubssemesters beantragt werden. Der Abbruch des Studiums erfolgt durch Exmatrikulation. Diese kann auf Antrag erfolgen. Sie erfolgt automatisch, wenn die Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, die Höchststudiendauer überschritten ist, oder keine Rückmeldung erfolgt.
Mit der Einschreibung an die Universität Magdeburg erwerben die Studierenden den gegenüber der Universität Anspruch darauf, den Studiengang ordnungsgemäß zu Ende zu führen. Das bedeutet beispielsweise, dass ihnen auch dann, wenn der Studiengang eingestellt wird, alle Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine angeboten werden müssen, die zum Abschluss des Studiums notwendig sind.
Folgen der Unterbrechung
Eine Unterbrechung des Studiums oder eine Verlängerung des Studium über die Regelstudienzeit hinaus hat keinerlei zusätzliche Zahlungsverpflichtung zur Folge. Mit dem Preis für den Studiengang werden alle Leistungen entgolten, die bis zum Abschluss des Studiums erforderlich sind. Bei einem Abbruch des Studiums sind die Regelungen des Studienvertrags zu beachten. Rrfolgt der Abbruch zum Beispiel nach dem Probesemester, ist dennoch der volle Preis zu entrichten.
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